Verkehrssicherungsschnitt

Als Besitzer eines Grundstückes mit Bäumen haften Sie,
wenn nicht für ausreichend Schutz gesorgt wurden
und dadurch Schäden an Dritte entstehen.

Wir unterstützen sie mit geeigneten Maßnahmen,
damit keine Gefahren von ihren Bäumen ausgehen.

Dafür bieten wir an:

• Totholzbeseitigung
(Entfernen von Toten Ästen)
• Lichtraumprofilschnitt
(Äste die bis zu einer Höhe von 4,50 Meter die in den Straßenverkehrsraum ragen
einzukürzen bzw. zu entnehmen.

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